Die Auszeichnungsordnung der sächsischen numismatischen Gesellschaft e.V.


Die Gesellschaft zeichnet Persönlichkeiten aus, die sich im Sinne ihrer Satzung besondere Verdienste erworben haben. Diese ideelle Würdigung stellt eine Wertschätzung der SNG für diesen Personenkreis dar. Geld oder Sachzuwendungen sind ausgeschlossen.  Darüber hinaus können auch Persönlichkeiten geehrt werden, die sich besondere Verdienste in der Öffentlichkeit um die Sächsische Numismatik, bzw. um die Gesellschaft erworben haben.

 

 

 

1.Arten der Auszeichnungen

 

 

 

Die Gesellschaft kann drei Auszeichnungen vergeben. Das sind die Ehrenurkunde, die silberne Ehrennadel und das Goldene Ehrenkreuz der Gesellschaft.

 

 

 

2.Vorschlag und Beschluss der Verleihung

 

 

 

Die ausgewiesenen Auszeichnungen werden auf Vorschlag eines Mitgliedes der Gesellschaft im Vorstand beraten und beschlossen. Die Ehrenurkunde und die Ehrennadel werden durch einen Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit verliehen. Das Goldene Ehrenkreuz der Gesellschaft wird mit zweidrittel Mehrheit des Vorstandes der SNG vergeben. Im Jahr können bis zu zwei Persönlichkeiten mit dem Goldenen Ehrenkreuz ausgezeichnet werden.

 

 

 

3.Verleihung

 

 

 

Die Verleihung der  Ehrenurkunde und der Ehrennadel hat in einem würdigen Rahmen im Verein des Ausgezeichneten oder in einer anderen, dem Anlass der Auszeichnung entsprechenden Veranstaltung zu erfolgen.  Die Auszeichnung kann durch ein Vorstandsmitglied oder durch den Vorsitzenden eines der SNG angeschlossenen Vereines erfolgen.

 

 

Das Goldene Ehrenkreuz der Gesellschaft wird durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten verliehen. Aus Anlass der Verleihung ist eine Laudatio zu verlesen. Die Ehrennadel und das Goldene Ehrenkreuz der Gesellschaft werden mit einer Urkunde übergeben.

 

 

 

4. Kosten und Aussehen

 

 

 

Die Kosten für die Herstellung der Auszeichnungen trägt die Gesellschaft. Das Goldene Ehrenkreuz der Gesellschaft wird an einem weißgrünen Band verliehen. Für den Gesellschaftsanzug ist ein verkleinertes Kreuz vorgesehen, welches in der Ersten Dresdner Medaillenmünze hergestellt und durch den Ausgezeichneten bestellt werden kann. Die Kosten für das kleine Kreuz trägt der Ausgezeichnete.

 

 

 

 5.Veröffentlichung

 

 

 

Die Auszeichnungen werden im jeweiligen Jahresbericht der Gesellschaft, in der Internetplattform der SNG und in den Freiberger Münzblättern veröffentlicht. Das Goldene Ehrenkreuz der Gesellschaft wird in diesem Bericht mit einem Bild des Ausgezeichneten ergänzt. Weiterhin wird die Verleihung im NNB und anderen numismatischen Zeitschriften veröffentlicht.

 

 

 

6.Aussehen der Auszeichnungen

 

 

 

Die Urkunden und die Ehrenurkunde der Gesellschaft sind mit dem großen Signet der Gesellschaft zu versehen. Die  Silberne  Ehrennadel der Gesellschaft wird als Nadel verliehen. Die Nadel stellt das Abzeichen der Gesellschaft dar. Umfasst wird sie von einem silbernen Lorbeerkranz. Das Goldene Ehrenkreuz der Gesellschaft wird aus Gold, Silber und Emaille gefertigt und am weißgrünen Band verliehen. Die Ausführung des Kreuzes erfolgt in der Ersten Dresdner Medaillenmünze nach vorgegebenem  Muster. Es wird der Medaillenordnung als Anhang beigefügt.

 

 

 

 

 

Beschlossen auf der Vorstandssitzung am 01. Mai 2005, in Dresden

 

 

 

 

Dr. Rudolf Reimann

 

Präsident